Alle Angestellten, die nicht die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllen, müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl pflichtversichern. Da die Leistungen dieser gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt wurden und im Krankheitsfall oft nur noch eine Grundversorgung gewährt wird, ist eine private Zusatzversicherung dringend angeraten. Dies gilt auch für eine Zahnzusatzversicherung, denn für eine Zahnarztbehandlung oder für Zahnersatz sind die Zuschüsse oft besonders gering. (weiterlesen…)