Für den Arbeitsvertrag gibt es ein klares Muster. Darin sollten folgende Punkte enthalten sein: Die Kopfdaten sind die Bezeichnung bzw. die Namen und Adressen der Vertragspartner.
Nebendaten wie Bankverbindungen oder Geburtsjahr müssen nicht im Arbeitsvertrag stehen.
Die Stellenbezeichnung muss die Tätigkeit genau beschreiben sowie Vollmachten und Verantwortlichkeiten benennen. Auch die Berufsbezeichnung gehört in den Arbeitsvertrag.
Der Beginn des Arbeitsverhältnisses muss mit Datum festgeschrieben werden. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die genaue Dauer im Arbeitsvertrag zu nennen.
Der Arbeitsort wird immer als Hauptarbeitsort angegeben. Sofern weitere Arbeitsorte in Betracht kommen, müssen diese der Stellenbeschreibung und der Art der Tätigkeit entsprechen, wie sie im Arbeitsvertrag stehen. Arbeits- und Pausenzeiten sind genau aufzuführen.
Die Höhe der Vergütung muss im Arbeitsvertrag genannt und aufgeschlüsselt werden. Dazu gehören auch die Fälligkeiten der Zahlungen und die Fristen bzw. Regelungen für Erhöhungen.
Zuschläge für Überstunden, Nacht- oder Schichtarbeit sind exakt auszuweisen.
Nebenleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen sind mit Höhe und Fälligkeit zu nennen.
Die Dauer des Erholungsurlaubes darf nicht unter den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes liegen. Betriebinterne Regelungen, die den Erholungsurlaub betreffen, müssen in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.
Der Arbeitnehmer versichert mit dem Arbeitsvertrag, arbeitsfähig zu sein. Ausfallzeiten wegen Krankheit müssen dem Arbeitgeber fristgerecht mitgeteilt werden.
Über Nebenbeschäftigen des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber ebenfalls informiert werden.
Im Arbeitsvertrag enthalten sind auch die Verfahrensweise bei Vertragsbruch, bei Vertragsänderung und die Abschlussklausel.
Als sonstigen Vereinbarungen sind alle Anforderungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, die mit der Stellenbeschreibung in Verbindung stehen.
Die Kündigungsfristen dürfen die Vorschriften des Kündigungsschutzes zeitlich nicht unterschreiten.